So registrieren Sie eine Gesellschaft in Singapur

Nach dem geltenden Gesetz sollte der Verein mindestens 10 Personen haben, von denen die Mehrheit Staatsbürger Singapurs sein sollte, und es sollte sich nicht um ein Unternehmen, einen Verein, eine Partnerschaft, eine Genossenschaft, eine Kreditgenossenschaft, eine Krankenversicherung, eine Gewerkschaft, ausländische Versicherer oder handeln eine Kommission für eine Lehre. Institution.

Darüber hinaus müssen der Präsident, der Schatzmeister und der Sekretär des Vereins singapurische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz sein. Diese und die Anforderungen an das Unternehmen, hauptsächlich singapurische Staatsbürger zu sein, gelten jedoch nicht.

  • Die Gesellschaft ist religiöser Natur.
  • Der Verein wird von Mitgliedern einer einzigen Rasse vertreten.
  • Ziel und Tätigkeit des Vereins ist es, Interessensgründe zu fördern oder ein Thema zu erörtern, das sich auf ein bestimmtes Geschlecht oder eine bestimmte sexuelle Orientierung bezieht.
  • Die Ziele und Aktivitäten des Vereins bestehen darin, eine Person oder eine Gruppe von Personen zu fördern und zu vertreten, die zivile oder politische Themen wie Bürger-, Menschen- oder Tierrechte fördern oder verteidigen.
  • Ziel des Vereins ist es, den Gebrauch oder den Status einer Sprache zu fördern.
  • Ziel des Vereins ist es, neben klassischer Musik oder Werken auch Kunst zu fördern.

Die folgenden Informationen müssen angegeben werden, bevor der Verein registriert werden kann:

  • Der Name der Assoziation mit zwei alternativen Namen mit ihrer Bedeutung und Bedeutung.
  • E-Mail, Telefonnummer und / oder Faxnummer.
  • Physische Adresse, an der der Vorstand des Vereins stattfinden wird.
  • Die Satzung des Unternehmens in einem Word-Dokument.
  • Die Statuten der angeschlossenen Organisation, falls zutreffend in englischer Sprache.
  • Zugehörigkeitsschreiben, ggf. in englischer Sprache.
  • Genehmigungs- / Unterstützungsschreiben von Regierungsbehörden, Organisationen, VIPs, Universitäten usw., gegebenenfalls in englischer Sprache.

Die folgenden Informationen sollten zu den Ausschussmitgliedern bereitgestellt werden:

  • Name, NRIC / FIN-Nummer / Passnummer, Geburtsdatum

Berufsbezeichnung (z. B. Präsident, Sekretär, Schatzmeister, Vollmitglied usw.)

  • Privatadresse
  • Nationalität, Aufenthaltsstatus in Singapur
  • Geschlecht, Familienstand, Rasse, Dialektgruppe, Religion
  • Kontaktdetails
  • Diplom, aktuelle berufliche Situation
  • Mögliche Mitgliedschaft in anderen Verbänden.

Der Assoziierungsantrag kann über normale physische Kanäle oder durch automatische Online-Registrierung eingereicht werden.

Bei der automatischen Registrierung muss der Verein einem der §§ 4 Abs. 1 und 33A des Anhangs unterliegen. Wenn die Art des Vereins keinen der Zeitpläne erfüllt, sollte er im normalen Verfahren registriert werden.

Sobald der Antrag eingereicht wurde, muss ein Verband, der die normalen Registrierungsprozesse befolgt hat, vor der Zahlung auf die Hauptgenehmigung von ROS warten. Ein durch automatische Registrierung registrierter Verband kann ohne Wartezeit oder Verzögerung Zahlungen leisten und den Betrieb aufnehmen.

Darüber hinaus kann ein Verein, der unter normaler Registrierung registriert ist, seine Tätigkeit erst aufnehmen, nachdem er im Amtsblatt erwähnt wurde. Andernfalls wird eine Geldstrafe von bis zu 500 SGD verhängt. Wenn der Verein noch besteht, wird bis zur Einstellung der Aktivitäten eine Geldstrafe von 500 SGD pro Tag verhängt.

Sobald der Verein seine Tätigkeit aufnimmt, muss die ROS eine jährliche Erklärung 6A einreichen, die aus Daten der Verwaltungsausschüsse besteht. Das Formular muss innerhalb eines Monats nach jeder Hauptversammlung eingereicht werden. Wenn es jedoch keine Hauptversammlung gibt, muss das Formular vor Jahresende eingereicht werden. Das Datum der Hauptversammlung muss vom Vorstand festgelegt und in der Satzung des Vereins angegeben werden.

Auf dem Formular muss die Anzahl der stimmberechtigten und nicht stimmberechtigten Mitglieder des Vereins angegeben sein. Eine Kopie der Einnahmen und Ausgaben des Vereins sowie der Bilanz des vorangegangenen geprüften Jahres muss ebenfalls schriftlich gemäß der Verbandsverordnung 7 (1) (b) eingereicht werden, d. H. Es sei denn, der Verein kann dies schriftlich bescheinigen ist der Fall. keine Währungstransaktionen, Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten für das angegebene Jahr haben.

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